Gesellschaftsrechtliche Beratung
Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die Anwaltskanzlei Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Sie übernimmt dabei regelmäßig die nachfolgend exemplarisch aufgeführten Aufgaben:
alle Gesellschaftsformen
- Vertragsgestaltung und Gründung
- Entwurf und Änderungen der erforderlichen Verträge
- Organisation von Unternehmen
- Projektabwicklung und Vertragsgestaltung
- Beratung bei Gesellschafterwechsel
- Haftungsfragen während der Gründungsphase
- Kauf und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften
- Umwandlung von Gesellschaften
- Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften
GmbH
- Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
- Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer
Aktiengesellschaft
- Satzungen für Aktiengesellschaften
- Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat
- Beratung für die Vorbereitung und Leitung von Hauptversammlungen
- Planung und Durchführung von Kapitalerhöhungen
- Anstellungsverträge für Vorstandsmitglieder
Vertragsrecht
- Analyse des vorgefundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalts,
- Ermittlung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen und Ziele des Mandanten,
- Ausarbeitung verschiedener Handlungs- und Vorgehensoptionen, die mit dem Mandanten bezüglich aller Vor- und Nachteile besprochen werden,
- Erstellung des Vertrages, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, ggf. Einholung notwendiger Genehmigungen, Erstellung von gewünschten Übersetzungen, Übernahme erforderlicher Registereintragungen